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Document 62014CN0438

Rechtssache C-438/14: Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Karlsruhe (Deutschland) eingereicht am 23. September 2014 — Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff

ABl. C 462 vom 22.12.2014, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 462/13


Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Karlsruhe (Deutschland) eingereicht am 23. September 2014 — Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff

(Rechtssache C-438/14)

(2014/C 462/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Karlsruhe

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff

Weitere Beteiligte: Standesamt der Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst der Stadt Karlsruhe

Vorlagefrage

Sind Art. 18 und 21 AEUV dahingehend auszulegen, dass die Behörden eines Mitgliedstaats verpflichtet sind, die Namensänderung eines Angehörigen dieses Staates anzuerkennen, wenn dieser zugleich Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist und in diesem Mitgliedstaat während eines gewöhnlichen Aufenthalts durch eine nicht mit einer familienrechtlichen Statusänderung verbundene Namensänderung einen frei gewählten und mehrere Adelsprädikate enthaltenden Namen erworben hat, sofern eine zukünftige substanzielle Verbindung zu diesem Staat möglicherweise nicht besteht und in dem ersten Mitgliedstaat zwar der Adel verfassungsrechtlich aufgehoben ist, die zu dem Zeitpunkt der Abschaffung geführten Adelsbezeichnungen jedoch als Namensbestandteil fortgeführt werden dürfen?


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