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Document 62014TB0023

Rechtssache T-23/14: Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 — Bos u. a./Parlament und Rat (Nichtigkeitsklage – Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union – Erhebliche Senkung der Zahl der jährlichen Urlaubstage für Beamte und Bedienstete, die in einem Drittland tätig sind – Keine individuelle Betroffenheit – Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 16 vom 19.1.2015, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 16/39


Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 — Bos u. a./Parlament und Rat

(Rechtssache T-23/14) (1)

(Nichtigkeitsklage - Reform des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union - Erhebliche Senkung der Zahl der jährlichen Urlaubstage für Beamte und Bedienstete, die in einem Drittland tätig sind - Keine individuelle Betroffenheit - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2015/C 016/62)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mark Bos (Ankara, Türkei), Estelle Kadouch (Jerusalem, Israel), Siegfried Krahl (Lago Sul, Brasilien) und Eric Lunel (Dakar, Senegal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Krenc)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Visaggio und E. Taneva) und Rat der Europäischen Union (Prozessbvollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)

Gegenstand

Gemäß Art. 263 AEUV erhobene Nichtigkeitsklage gegen Art. 1 Nr. 70 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 287, S. 15), soweit mit ihm Anhang X der Verordnung Nr. 31/EWG, Nr. 11/EAG über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 1962, 45, S. 1385) geändert wird

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Mark Bos, Frau Estelle Kadouch, Herr Siegried Krahl und Herr Eric Lunel tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

3.

Über den Streithilfeantrag der Europäischen Kommission ist nicht zu entscheiden.


(1)  ABl. C 112 vom 14.4.2014.


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