Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62015TN0209

Rechtssache T-209/15: Klage, eingereicht am 23. April 2015 — Gmina Kosakowo/Kommission

ABl. C 205 vom 22.6.2015, p. 37–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/37


Klage, eingereicht am 23. April 2015 — Gmina Kosakowo/Kommission

(Rechtssache T-209/15)

(2015/C 205/50)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Gmina Kosakowo (Kosakowo, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [radca prawny] M. Leśny)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 2 Abs. 1 und 2 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2015 bezüglich der Maßnahme SA.35388 (2013/C) (ex 2013/NN und ex 2012/N) für nichtig zu erklären;

Art. 3 Abs. 1, 2, 3 und 4 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2015 bezüglich der Maßnahme SA.35388 (2013/C) (ex 2013/NN und ex 2012/N) für nichtig zu erklären;

Art. 4 Abs. 1 und 2 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2015 bezüglich der Maßnahme SA.35388 (2013/C) (ex 2013/NN und ex 2012/N) für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Prozessvertretung der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund:

fehlerhafte Feststellung des dem angefochtenen Beschluss zugrunde gelegten Sachverhalts.

2.

Zweiter Klagegrund:

Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV durch die grundlose Annahme, dass die Gmina Kosakowo (Gemeinde Kosakowo) eine öffentliche Beihilfe unter Verstoß gegen diese Vorschrift gewährt habe, obwohl die Übernahme von Anteilen an der Gesellschaft Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo sp. z o.o. (Flughafen Gdynia-Kosakowo Gesellschaft mit beschränkter Haftung) durch die Gemeinde die Verrechnung einer Transaktion im Rahmen eines Pachtvertrags über Grund und Boden dargestellt habe, die falsche Anwendung des Kriteriums des privaten Investors durch die Europäische Kommission sowie die grundlose Annahme, dass die Gewährung der öffentlichen Beihilfe an die Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo sp. z o.o. den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen gedroht habe und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt habe.

3.

Dritter Klagegrund:

Verstoß gegen Art. 107 Abs. 3 Buchst. a und c AEUV durch die Annahme, dass die Durchführung der Investitionen angesichts der regionalen Entwicklung nicht gerechtfertigt sei und nicht im Verhältnis zu den Nachteilen stehe, die damit ausgeglichen werden sollten, sowie die Annahme, dass die zugunsten der Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo sp. z o.o. gewährte Beihilfe mit den Bedingungen des Binnenmarkts unvereinbar sei.

4.

Vierter Klagegrund:

Verstoß gegen Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV dadurch, dass die Europäische Kommission die ihr zuerkannte Befugnis missbraucht habe, und zwar aufgrund einer Verkennung und unzutreffenden Einstufung der Tätigkeit der Klägerin, einer falschen Einstufung der Beihilfemaßnahme, der unterbliebenen Durchführung der rechtlich gebotenen Prüfung nach Maßgabe des sogenannten „Kriteriums des privaten Investors“ zur Beurteilung des Bauvorhabens Flughafen Gdynia — Kosakowo sowie einer fehlerhaften und unvollständigen Analyse des Marktes lokaler und regionaler polnischer Flughäfen.

5.

Fünfter Klagegrund:

Verletzung von Verfahrensvorschriften: Verstoß gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1) durch rechtsfehlerhafte Durchführung der Prüfung nach Maßgabe des Kriteriums des privaten Investors; Verstoß gegen Art. 296 Abs. 2 AEUV durch unzureichende Begründung des angefochtenen Beschlusses; Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz; außerdem Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.


Top
  翻译: