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Document 62015TN0726

Rechtssache T-726/15: Klage, eingereicht am 15. Dezember 2015 — Blaž Jamnik und Blaž/Parlament

ABl. C 98 vom 14.3.2016, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 98/45


Klage, eingereicht am 15. Dezember 2015 — Blaž Jamnik und Blaž/Parlament

(Rechtssache T-726/15)

(2016/C 098/60)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Parteien

Klägerinnen: Jožica Blaž Jamnik (Ljubljana, Slowenien) und Brina Blaž (Ljubljana) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Mihevc)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Auswahl des Bieters im Verfahren INLO.AO-2013-051-LUX-UGIMBI-06 für rechtswidrig zu erklären;

die Auswahl des Bieters für nichtig zu erklären;

sie als Bestbieter auszuwählen;

hilfsweise, ihnen einen Betrag von 3 852 384,60 Euro als Schadensersatz zuzusprechen, falls sie nicht als Bestbieter im Verfahren INLO.AO-2013-051-LUX-UGIMBI-06 ausgewählt werden;

ihnen die Kosten des Verfahrens zu ersetzen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen zwei Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 113 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (1)

Nach Ansicht der Klägerinnen ist die Auswahl des Bestbieters unter Verstoß gegen Art. 113 der genannten Verordnung erfolgt, da die vorher festgelegten, im Lastenheft aufgeführten Kriterien nicht berücksichtigt worden seien.

2.

Zweiter Klagegrund: Rechtswidrige Durchführung des Auswahlverfahrens

Hierzu machen die Klägerinnen geltend, die Entwürfe, die grafischen Unterlagen und die statistischen Berechnungen im Anhang ihres Angebots seien gar nicht geprüft worden, da sie für die Entscheidung in Luxemburg vom Büro in Ljubljana nicht übermittelt worden seien.


(1)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298, S. 1).


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