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Document 62016TA0270
Case T-270/16 P: Judgment of the General Court of 14 February 2017 — Kerstens v Commission (Appeal — Civil Service — Officials — Dismissal of the action at first instance — Acts contrary to the dignity of the civil service — Dissemination of insulting remarks with regard to another official — Disciplinary proceedings — Enquiry in the form of an examination of the facts — Disciplinary penalty of a reprimand — Procedural irregularity — Consequences of the irregularity)
Rechtssache T-270/16 P: Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2017 — Kerstens/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Abweisung der Klage im ersten Rechtszug — Handlungen, die dem Ansehen des öffentlichen Dienstes abträglich sind — Verbreitung beleidigender Äußerungen über einen anderen Beamten — Disziplinarverfahren — Untersuchung in Gestalt einer Tatsachenprüfung — Disziplinarstrafe eines Verweises — Verfahrensfehler — Folgen des Fehlers)
Rechtssache T-270/16 P: Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2017 — Kerstens/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Abweisung der Klage im ersten Rechtszug — Handlungen, die dem Ansehen des öffentlichen Dienstes abträglich sind — Verbreitung beleidigender Äußerungen über einen anderen Beamten — Disziplinarverfahren — Untersuchung in Gestalt einer Tatsachenprüfung — Disziplinarstrafe eines Verweises — Verfahrensfehler — Folgen des Fehlers)
ABl. C 95 vom 27.3.2017, p. 12–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 95/12 |
Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2017 — Kerstens/Kommission
(Rechtssache T-270/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug - Handlungen, die dem Ansehen des öffentlichen Dienstes abträglich sind - Verbreitung beleidigender Äußerungen über einen anderen Beamten - Disziplinarverfahren - Untersuchung in Gestalt einer Tatsachenprüfung - Disziplinarstrafe eines Verweises - Verfahrensfehler - Folgen des Fehlers))
(2017/C 095/20)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und C. Ehrbar)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 18. März 2016, Kerstens/Kommission (F-23/15, EU:F:2016:65), wegen Aufhebung dieses Urteils.
Tenor
1. |
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 18. März 2016, Kerstens/Kommission (F-23/15, EU:F:2016:65), wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 15. April 2014, mit der gegen Herrn Petrus Kerstens ein Verweis verhängt wird, zurückgewiesen wird. |
2. |
Die Entscheidung der Kommission vom 15. April 2014, mit der gegen Herrn Kerstens ein Verweis verhängt wird, wird aufgehoben. |
3. |
Die Kommission trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des erstinstanzlichen Verfahrens. |