Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62017CA0039

Rechtssache C-39/17: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. Juni 2018 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation — Frankreich) — Lubrizol France SAS/Caisse nationale du Régime social des indépendants (RSI) participations extérieures (Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Warenverkehr — Art. 28 und 30 AEUV — Abgaben gleicher Wirkung — Art. 110 AEUV — Inländische Abgaben — Sozialer Solidaritätsbeitrag zulasten der Gesellschaften — Abgabe — Bemessungsgrundlage — Gesamtjahresumsatz der Gesellschaften — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 17 — Verbringung eines Gegenstands in einen anderen Mitgliedstaat — Wert des verbrachten Gegenstands — Einbeziehung in den Gesamtjahresumsatz)

ABl. C 276 vom 6.8.2018, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

201807200322013642018/C 276/07392017CJC27620180806DE01DEINFO_JUDICIAL201806145621

Rechtssache C-39/17: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. Juni 2018 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation — Frankreich) — Lubrizol France SAS/Caisse nationale du Régime social des indépendants (RSI) participations extérieures (Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Warenverkehr — Art. 28 und 30 AEUV — Abgaben gleicher Wirkung — Art. 110 AEUV — Inländische Abgaben — Sozialer Solidaritätsbeitrag zulasten der Gesellschaften — Abgabe — Bemessungsgrundlage — Gesamtjahresumsatz der Gesellschaften — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 17 — Verbringung eines Gegenstands in einen anderen Mitgliedstaat — Wert des verbrachten Gegenstands — Einbeziehung in den Gesamtjahresumsatz)

Top

C2762018DE510120180614DE00075162

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. Juni 2018 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation — Frankreich) — Lubrizol France SAS/Caisse nationale du Régime social des indépendants (RSI) participations extérieures

(Rechtssache C-39/17) ( 1 )

„(Vorlage zur Vorabentscheidung — Freier Warenverkehr — Art. 28 und 30 AEUV — Abgaben gleicher Wirkung — Art. 110 AEUV — Inländische Abgaben — Sozialer Solidaritätsbeitrag zulasten der Gesellschaften — Abgabe — Bemessungsgrundlage — Gesamtjahresumsatz der Gesellschaften — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 17 — Verbringung eines Gegenstands in einen anderen Mitgliedstaat — Wert des verbrachten Gegenstands — Einbeziehung in den Gesamtjahresumsatz)“

2018/C 276/07Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Lubrizol France SAS

Beklagte: Caisse nationale du Régime social des indépendants (RSI) participations extérieures

Tenor

Die Art. 28 und 30 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die vorsieht, dass die Bemessungsgrundlage von Beiträgen, die ab einer bestimmten Höhe des Jahresumsatzes der Gesellschaften auf diesen Umsatz erhoben werden, unter Berücksichtigung des Wertes der von einem Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens aus diesem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verbrachten Gegenstände berechnet wird, wobei dieser Wert bereits ab der Verbringung berücksichtigt wird, während bei einer von dem Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens vorgenommenen Verbringung derselben Gegenstände innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats ihr Wert erst bei ihrem späteren Verkauf in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird, sofern

erstens der Wert dieser Gegenstände bei ihrem späteren Verkauf in diesem Mitgliedstaat nicht erneut in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird,

zweitens ihr Wert von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird, wenn diese Gegenstände nicht zum Verkauf in dem anderen Mitgliedstaat bestimmt sind oder in den Herkunftsmitgliedstaat zurückgebracht worden sind, ohne verkauft worden zu sein, und

drittens die Vorteile, die sich aus dem Aufkommen aus diesen Beiträgen ergeben, die Belastung des auf dem Inlandsmarkt in den Verkehr gebrachten inländischen Erzeugnisses bei seinem Inverkehrbringen nicht vollständig ausgleichen, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.


( 1 ) ABl. C 112 vom 10.4.2017.

Top
  翻译: