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Document 62017TB0793
Case T-793/17: Order of the General Court of 14 November 2018 — Bruel v Commission and Others (Action for annulment and damages — Measure adopted by the Head of Section of the EU Delegation to Algeria in the context of a public procurement procedure for the provision of services — Decision requesting the replacement of the applicant as an expert — Termination of the agreement between the successful tendering company and the applicant following that decision — No capacity as defendant — Act not open to challenge — No sufficiently serious breach of a rule of law conferring rights on individuals — Causal link — Action in part manifestly inadmissible and in part manifestly lacking any foundation in law)
Rechtssache T-793/17: Beschluss des Gerichts vom 14. November 2018 — Bruel/Kommission u. a. (Nichtigkeits- und Schadensersatzklage — Rechtsakt des Sektionsleiters der Delegation der Union in Algerien im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags — Beschluss, mit dem um die Ersetzung des Klägers als Sachverständiger ersucht wird — Auflösung des Vertrags zwischen der Gesellschaft, an die der Auftrag vergeben wurde, und dem Kläger infolge dieses Beschlusses — Keine Beklagteneigenschaft — Nicht anfechtbare Handlung — Kein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht — Kausalzusammenhang — Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
Rechtssache T-793/17: Beschluss des Gerichts vom 14. November 2018 — Bruel/Kommission u. a. (Nichtigkeits- und Schadensersatzklage — Rechtsakt des Sektionsleiters der Delegation der Union in Algerien im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags — Beschluss, mit dem um die Ersetzung des Klägers als Sachverständiger ersucht wird — Auflösung des Vertrags zwischen der Gesellschaft, an die der Auftrag vergeben wurde, und dem Kläger infolge dieses Beschlusses — Keine Beklagteneigenschaft — Nicht anfechtbare Handlung — Kein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht — Kausalzusammenhang — Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
ABl. C 44 vom 4.2.2019, p. 67–67
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/67 |
Beschluss des Gerichts vom 14. November 2018 — Bruel/Kommission u. a.
(Rechtssache T-793/17) (1)
((Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Rechtsakt des Sektionsleiters der Delegation der Union in Algerien im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Beschluss, mit dem um die Ersetzung des Klägers als Sachverständiger ersucht wird - Auflösung des Vertrags zwischen der Gesellschaft, an die der Auftrag vergeben wurde, und dem Kläger infolge dieses Beschlusses - Keine Beklagteneigenschaft - Nicht anfechtbare Handlung - Kein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Kausalzusammenhang - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
(2019/C 44/87)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Damien Bruel (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Hansen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: A. Aresu), Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac), Delegation der Europäischen Union in Algerien
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Schreibens vom 25. September 2017, mit dem um die Ersetzung des Klägers als Sachverständiger im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zwischen der Gesellschaft, an die der Auftrag vergeben wurde, und dem Kläger ersucht wurde, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge dieses Beschlusses entstanden sein soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Damien Bruel trägt die Kosten. |