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Document 62018TN0066
Case T-66/18: Action brought on 29 January 2018 — Tsapakidou v Court of Justice
Rechtssache T-66/18: Klage, eingereicht am 29. Januar 2018 — Tsapakidou/Gerichtshof der Europäischen Union
Rechtssache T-66/18: Klage, eingereicht am 29. Januar 2018 — Tsapakidou/Gerichtshof der Europäischen Union
ABl. C 134 vom 16.4.2018, p. 25–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.4.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/25 |
Klage, eingereicht am 29. Januar 2018 — Tsapakidou/Gerichtshof der Europäischen Union
(Rechtssache T-66/18)
(2018/C 134/35)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Argyro Tsapakidou (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Kleani)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. November 2017 (Referenznummer: 20173939), mit der das Angebot der Klägerin abgelehnt wurde, das sie im Hinblick auf die Ausschreibung für freiberufliche Übersetzung in griechischer Sprache (Auftragsbekanntmachung: 2017/S 002-001564) eingereicht hatte, für nichtig zu erklären; |
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Begründung der Klage macht die Klägerin geltend, dass die angefochtene Entscheidung gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstoße, die erforderten, dass Verwaltungsakte ausreichend begründet sein und die Grundsätze, auf denen sie beruhten, nennen müssten. Sie erfülle diese Kriterien nicht. Insbesondere sei die Begründung des Beklagten vor dem Hintergrund des Art. 4.3.1. der Ausschreibungsbedingungen unzureichend. Darüber hinaus hätten die Informationen, die der Klägerin zur Verfügung gestellt worden seien, es ihr nicht ermöglicht, die Gültigkeit des Ergebnisses der fraglichen Testübersetzung zu bewerten. Ihr fehlten Informationen über die Bewertungsleitlinien oder Kriterien auf deren Grundlage die beanstandete Entscheidung getroffen worden sei.