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Document 62019TB0597

Rechtssache T-597/19 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. März 2020 — Helsingin kaupunki/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Fehlende Dringlichkeit)

ABl. C 191 vom 8.6.2020, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/17


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. März 2020 — Helsingin kaupunki/Kommission

(Rechtssache T-597/19 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Fehlende Dringlichkeit)

(2020/C 191/23)

Verfahrenssprache: Finnisch

Parteien

Antragstellerin: Helsingin kaupunki (Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Aalto-Setälä)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Huttunen und F. Tomat)

Streithelferin zur Unterstützung der Antragstellerin: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigter: J. Heliskoski)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses C(2019) 3152 final der Kommission vom 28. Juni 2019 über die der Helsingin Bussiliikenne Oy von der Republik Finnland gewährte staatliche Beihilfe SA.33846 (2015/C) (ex 2014/NN) (ex 2011/CP)

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Der Beschluss vom 19. September 2019, Helsingin kaupunki/Kommission (T-597/19 R, nicht veröffentlicht), wird aufgehoben.

3.

Der Streithilfeantrag der Nobina Oy und der Nobina AB sowie der Antrag der Helsingin kaupunki auf vertrauliche Behandlung sind erledigt.

4.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten, mit Ausnahme der Kosten der Nobina Oy und der Nobina AB, die ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit ihrem Streithilfeantrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes tragen.


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