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Document 62020TN0299
Case T-299/20: Action brought on 20 May 2020 — KF v EIB
Rechtssache T-299/20: Klage, eingereicht am 20. Mai 2020 — KF/EIB
Rechtssache T-299/20: Klage, eingereicht am 20. Mai 2020 — KF/EIB
ABl. C 262 vom 10.8.2020, p. 29–30
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 262/29 |
Klage, eingereicht am 20. Mai 2020 — KF/EIB
(Rechtssache T-299/20)
(2020/C 262/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: KF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die der Klägerin mit E-Mail vom 18. Februar 2020 mitgeteilte Entscheidung des Präsidenten der EIB vom 27. Januar 2020, mit der sie darüber informiert wurde, dass ihre Beschwerde im Verfahren betreffend die Würde am Arbeitsplatz zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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ihr eine Entschädigung für den erlittenen materiellen Schaden zuzusprechen; |
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ihr eine Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden zuzusprechen und |
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der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt.
1. |
Es liege ein Verstoß gegen die Begründungspflicht vor. |
2. |
Die angefochtene Entscheidung sei insoweit offensichtlich rechtswidrig, als mit ihr die Schlussfolgerungen des Ausschusses betätigt würden, der seine eigene Beurteilung an die Stelle der Beurteilung der Einstellungsbehörde gesetzt habe. |
3. |
Es liege ein offensichtlicher Beurteilungsfehler, eine fehlerhafte Auslegung des Rechtsinstituts des Mobbings und ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie die Fürsorgepflicht durch den Ausschuss vor. |
4. |
Es liege ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und die Fürsorgepflicht vor. |
5. |
Die Klägerin geht weiterhin davon aus, dass die in der Beschwerde angeführten Rechtsverstöße auf Fehlverhalten der Beklagten zurückgehen. Sie begehrt daher eine Entschädigung für den materiellen und immateriellen Schaden, der sich aus den angefochtenen Entscheidungen ergebe. |