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Document C2006/131/98
Case F-41/06: Action brought on 12 April 2006 — Marcuccio v Commission
Rechtssache F-41/06: Klage, eingereicht am 12. April 2006 — Marcuccio/Kommission
Rechtssache F-41/06: Klage, eingereicht am 12. April 2006 — Marcuccio/Kommission
ABl. C 131 vom 3.6.2006, p. 54–54
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
3.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 131/54 |
Klage, eingereicht am 12. April 2006 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-41/06)
(2006/C 131/98)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Garofalo)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge des Klägers
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Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 30. März 2005, mit der der Kläger unter Bewilligung einer nach Artikel 78 Absatz 3 des Statuts festgesetzten Invaliditätsentschädigung in den Ruhestand versetzt wurde; |
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Aufhebung der am 20. Januar 2006 zugestellten Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 2005, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung vom 30. März 2005 zurückgewiesen wurde; |
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Aufhebung einer ganzen Reihe von mit den genannten Entscheidungen zusammenhängenden Maßnahmen; |
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Verurteilung der Kommission zum Ersatz des entstandenen erheblichen materiellen und immateriellen Schadens zuzüglich gesetzlicher Zinsen; |
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Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Verfahrens. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger beanstandet die Entscheidung, mit der er wegen dauernder Invalidität in den Ruhestand versetzt wurde, sowie eine Reihe mit dieser Entscheidung zusammenhängender Maßnahmen.
Er macht geltend, dass die angefochtenen Entscheidungen aus folgenden Gründen rechtswidrig seien:
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völliges Fehlen einer Begründung, auch wegen Tautologie, Widersprüchlichkeit und Inkohärenz; |
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Verletzung des Verteidigungsrechts und des Artikels 9 des Anhangs II des Statuts; |
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Verfahrensfehler, Rechtsverstoß und Verletzung wesentlicher Vorschriften; |
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Verletzung der Fürsorgepflicht und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung; |
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Ermessensmissbrauch und Verstoß gegen den Grundsatz „neminem laedere“. |