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Document C2006/209/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4377 — Doughty Hanson/Caudwell Group Mobile Distribution Business) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 209 vom 31.8.2006, p. 11–11 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

31.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4377 — Doughty Hanson/Caudwell Group Mobile Distribution Business)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2006/C 209/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 17. August 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Doughty Hanson & Co. Limited („Doughty Hanson“, VK) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Caudwell Group Mobile Distribution Business („Mobile Distribution Business“, VK) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Doughty Hanson: Kapitalbeteiligungen (private equity fund manager);

Mobile Distribution Business: Vertrieb und Reparatur von Mobiltelefonen und Zubehör sowie Zusatzdienste (z.B. Benutzeranpassung/Zusammenstellung von Mobiltelefonen und Mobilfunkpaketen, Verkauf tarifgebundener Verträge an Privat- und Großkunden, Verkauf von Aufladekarten für Mobiltelefone) und Einstellung von Fachleuten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4377 — Doughty Hanson/Caudwell Group Mobile Distribution Business, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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