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Document C2009/042/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5474 — Lagardère/Sumitomo/HFG) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 42 vom 20.2.2009, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 42/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5474 — Lagardère/Sumitomo/HFG)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 42/08)

1.

Am 13. Februar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Lagardère SCA („Lagardère“, Frankreich) erwirbt über seine Tochtergesellschaft Hachette Filippacchi Press („HFP“, Frankreich) zusammen mit dem Unternehmen Sumitomo Corporation („Sumitomo“, Japan) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Hachette FujinGaho („HFG“, Japan). HFP hält derzeit alle Anteile an HFG.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Lagardère: Lagardère ist ein globales Medienunternehmen mit Sitz in Paris, das an der Pariser Börse notiert ist. Die Tätigkeit von Lagardère konzentriert sich auf Bereiche wie Buch- und Zeitschriftenverlage, Rundfunk- und Fernsehübertragungen, Film- und Fernsehproduktionen und deren Vertrieb, Vermittlung von Werbeanzeigen, Website Publishing, Reiseeinzelhandel sowie Vermittlung und Management von Sportrechten,

HFP: HFP ist ein weltweit tätiger Verlag für Verbraucherzeitschriften. HFP betreibt zudem den Verkauf von Werbeflächen in seinen eigenen Titeln und in denen Dritter,

Sumitomo: Sumitomo ist die oberste Muttergesellschaft der Sumitomo Corporation Gruppe und eine integrierte Handelsgesellschaft, die in Japan und weltweit (u. a. in Asien, USA und Europa) eine große Bandbreite an Dienstleistungen anbietet,

HFG: HFG verlegt derzeit in Japan Mode- und Lifestyle-Magazine für Frauen und damit verbundene Print- und Web-Publikationen. HFG wird weitere Tätigkeiten entwickeln, so etwa den Fernabsatz von Modeprodukten für Frauen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5474 — Lagardère/Sumitomo/HFG per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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