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Document C2009/257/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5663 — AVIO/SECI-E/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 257 vom 27.10.2009, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 257/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5663 — AVIO/SECI-E/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 257/06

1.

Am 20. Oktober 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AVIO S.p.A. („AVIO“, Italien), das indirekt von der Cinven Group Limited („Cinven Group“, Vereinigtes Königreich) zusammen mit deren Tochtergesellschaft Se.Co.Sv.Im. S.r.l. („Secovism“, Italien) kontrolliert wird, und das Unternehmen S.E.C.I. Energia S.p.A. („SECI-E“, Italien), das der Unternehmensgruppe Maccaferri (Italien) angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen Termica Colleferro S.p.A.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AVIO: Komponenten für Flugtriebwerke (sowohl für Militär- als auch Verkehrsflugzeuge), aus Flugtriebwerken abgeleitete Systeme für den Einsatz in der Stromerzeugung, Antriebssysteme für die Raumfahrt, Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienste,

Cinven Group: Private Equity,

SECI-E: Entwicklung industrieller und gewerblicher Projekte im Energiesektor,

Maccaferri: Tätigkeiten in verschiedenen Sektoren wie i) Umwelttechnik, ii) Immobilien, iii) Bauwesen und iv) Hoch- und Tiefbau,

Termica Colleferro S.p.A.: Kraft-Wärme-Kopplung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5663 — AVIO/SECI-E/JV per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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