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Document C2016/403/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8150 — Danone/The WhiteWave Foods Company) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 403 vom 1.11.2016, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 403/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8150 — Danone/The WhiteWave Foods Company)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 403/06)

1.

Am 26. Oktober 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Danone S.A. („Danone“, Frankreich) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens The WhiteWave Foods Company („WhiteWave“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Danone: weltweit tätiger Lebensmittelkonzern, der sich vorwiegend auf folgende Bereiche konzentriert: i) Milchfrischeprodukte, ii) Wasser, iii) Babynahrung und iv) medizinische Nahrung;

—   WhiteWave: Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von pflanzlichen Lebensmitteln, Milchersatzprodukten, Kaffeeweißern und Getränken sowie von hochwertigen Milchprodukten und biologischen Erzeugnissen hauptsächlich in Nordamerika.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8150 — Danone/The WhiteWave Foods Company per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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