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Document JOL_1991_166_R_0084_062
Council Decision of 10 June 1991 on the conclusion of an Agreement in the form of an exchange of notes on the further extension of, and amendments to, the Agreement between the Government of the United States of America and the European Economic Community concerning fisheries off the coasts of the United States #Agreement in the form of an exchange of notes on the further extension of, and amendments to, the Agreement between the Government of the United States of America and the European Economic Community concerning fisheries off the coasts of the United States
Beschluß des Rates vom 10. Juni 1991 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten
Abkommen in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten
Beschluß des Rates vom 10. Juni 1991 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten
Abkommen in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten
ABl. L 166 vom 28.6.1991, p. 84–86
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 1991 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten (91/309/EWG) -
Amtsblatt Nr. L 166 vom 28/06/1991 S. 0084
BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 1991 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten (91/309/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten (1), verlängert und geändert durch das mit dem Beschluß 89/167/EWG (2) angenommene Abkommen in Form eines Notenwechsels, insbesondere auf Artikel XIV und auf Artikel XIX Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Gemeinschaft und die Regierung der Vereinigten Staaten haben gemäß Artikel XIV des Abkommens Konsultationen über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens, das am 1. Juli 1991 ausläuft, geführt. Die beiden Parteien sind übereingekommen, das Abkommen erneut zu ändern und um weitere zweieinhalb Jahre zu verlängern. Das hierzu ausgehandelte Abkommen in Form eines Notenwechsels sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Notenwechsels über die weitere Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor den Küsten der Vereinigten Staaten wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen zu unterzeichnen und den Notenwechsel über sein Inkrafttreten vorzunehmen. Geschehen zu Luxemburg am 10. Juni 1991. Im Namen des Rates Der Präsident J.-C. JUNCKER (1) ABl. Nr. L 272 vom 13. 10. 1984, S. 3. (2) ABl. Nr. L 63 vom 7. 3. 1989, S. 22.