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Document JOL_1997_222_R_0036_008
COMMISSION DECISION of 7 July 1997 on the conclusion of an Agreement in the form of an exchange of letters between the European Coal and Steel Community and the Russian Federation extending the Agreement between the European Coal and Steel Community and the Russian Federation on trade in certain steel products for the period 1 July to 30 September 1997 #AGREEMENT IN THE FORM OF AN EXCHANGE OF LETTERS between the European Coal and Steel Community and the Russian Federation extending the Agreement between the European Coal and Steel Community and the Russian Federation on trade in certain steel products for the period 1 July to 30 September 1997
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen_+ und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997
ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen_+ und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen_+ und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997
ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen_+ und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997
ABl. L 222 vom 12.8.1997, p. 36–40
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
97/543/EGKS: Beschluß der Kommission vom 7. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997
Amtsblatt Nr. L 222 vom 12/08/1997 S. 0036 - 0036
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Juli 1997 über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997 (97/543/EGKS) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses und mit einstimmiger Zustimmung des Rates, in der Erwägung, daß die Kommission die Verhandlungen über ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997 abgeschlossen hat - BESCHLIESST: Einziger Artikel (1) Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen vom 1. Juli bis zum 30. September 1997 wird hiermit im Namen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl genehmigt. (2) Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt (1). Brüssel, den 7. Juli 1997 Für die Kommission Leon BRITTAN Vizepräsident (1) Siehe Seite 37 dieses Amtsblatts.