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Document L:1993:340:TOC
Official Journal of the European Communities, L 340, 31 December 1993
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 340, 31. Dezember 1993
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 340, 31. Dezember 1993
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 3675/93 des Rates vom 20. Dezember 1993 zum Abschluß eines Abkommens in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über die Fischereibeziehungen | |||
Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas über die Fischereibeziehungen | ||||
* | RICHTLINIE 93/118/EG DES RATES vom 22. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 85/73/EWG über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch | |||
* | Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung | |||
* | Richtlinie 93/120/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 90/539/EWG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern | |||
* | Richtlinie 93/121/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 91/494/EWG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit frischem Geflügelfleisch und für seine Einfuhr aus Drittländern | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
93/730/EG: | ||||
* | Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten | |||
Erklärung des Rates | ||||
93/731/EG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |