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Document L:1996:008:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 8, 11. Januar 1996


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 8
39. Jahrgang
11. Januar 1996



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

VERORDNUNG (EG) Nr. 28/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

1

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 29/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor

3

 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 30/96 DER KOMMISSION vom 9. Januar 1996 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

5

 

*

Verordnung (EG) Nr. 31/96 der Kommission vom 10. Januar 1996 über die Verbrauchsteuerfreistellungsbescheinigung

11

 

*

Verordnung (EG) Nr. 32/96 der Kommission vom 10. Januar 1996 zu der das Königreich Norwegen betreffenden Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1600/95 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der betreffenden Zollkontingente

16

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 33/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1813/95 durchgeführte 23. Teilausschreibung

20

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 34/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Knoblauch mit Ursprung in China

21

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 35/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

22

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 36/96 DER KOMMISSION vom 10. Januar 1996 zur Festsetzung der landwirtschaftlichen Umrechnungskurse

24

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

96/24/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Dänemark für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Überwachung und Bekämpfung von Salmonella-Infektionen in Zuchtgeflügel und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der dänische Text ist verbindlich)

26

  

96/25/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Italien für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der italienische Text ist verbindlich)

28

  

96/26/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Spanien für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der spanische Text ist verbindlich)

29

  

96/27/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Portugal für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der Afrikanischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

30

  

96/28/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Deutschland für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung und Überwachung der klassischen Schweinepest und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

31

  

96/29/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Spanien für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung der Brucellose (Brucella Melitensis) und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der spanische Text ist verbindlich)

32

  

96/30/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1995 zur Genehmigung des von Griechenland für das Jahr 1996 vorgelegten Programms zur Tilgung der Brucellose (Brucella Melitensis) und zur Festsetzung der Finanzhilfe der Gemeinschaft (Nur der griechische Text ist verbindlich)

33

  

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM

  

Gemeinsamer EWR-Ausschuß

 

*

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 64/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens

34

 

*

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 65/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs XIV (Wettbewerb) des EWR-Abkommens

36

 

*

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 66/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs XVII (Geistiges Eigentum) des EWR-Abkommens

37

 

*

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 67/95 vom 22. November 1995 über die Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens

38




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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