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Document L:2000:057:TOC
Official Journal of the European Communities, L 57, 02 March 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 57, 02. März 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 57, 02. März 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 57 43. Jahrgang 2. März 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | In Anwendung von Titel V des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte | |||
* | Beschluß des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit | 1 | ||
I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Verordnung (EG) Nr. 466/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 5 | |||
Verordnung (EG) Nr. 467/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1489/1999 durchgeführte 29. Teilausschreibung | 7 | |||
Verordnung (EG) Nr. 468/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | 8 | |||
Verordnung (EG) Nr. 469/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | 10 | |||
Verordnung (EG) Nr. 470/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse | 12 | |||
Verordnung (EG) Nr. 471/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festsetzung des besonderen Wechselkurses, mit dem im Februar 2000 die Vergütung der Zuckerlagerkosten umzurechnen ist | 15 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 472/2000 der Kommission vom 29. Februar 2000 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren | 17 | ||
Verordnung (EG) Nr. 473/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle | 23 | |||
Verordnung (EG) Nr. 474/2000 der Kommission vom 1. März 2000 zur Änderung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung | 26 | |||
* | Richtlinie 2000/10/EG der Kommission vom 1. März 2000 zur Aufnahme eines Wirkstoffs (Fluroxypyr) in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von PflanzenschutzmittelnText von Bedeutung für den EWR (1) | 28 | ||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
2000/179/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 14. Februar 2000 über den Rechnungsabschluß der von Dänemark, Deutschland, Spanien und Frankreich für die von der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) im Haushaltsjahr 1998 finanzierten Ausgaben und zur Änderung der Entscheidung 1999/327/EG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 344) | 31 | ||
2000/180/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 23. Februar 2000 zur Verlängerung des für vorläufige Zulassungen des neuen Wirkstoffs Pseudomonas chlororaphis vorgesehenen ZeitraumsText von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 407) (1) | 34 | ||
2000/181/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 23. Februar 2000 über die grundsätzliche Anerkennung der Vollständigkeit der Unterlagen, die zur eingehenden Prüfung im Hinblick auf eine etwaige Aufnahme von Thiacloprid, Forchlorfenuron und Thiamethoxam in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingereicht wurdenText von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 474) (1) | 35 | ||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |