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Document L:2000:250:TOC
Official Journal of the European Communities, L 250, 05 October 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 250, 05. Oktober 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 250, 05. Oktober 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 250 43. Jahrgang 5. Oktober 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2100/2000 des Rates vom 29. September 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 119/97 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China | 1 | ||
Verordnung (EG) Nr. 2101/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 7 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2102/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1531/2000 durchgeführte zehnte Teilausschreibung | 9 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2103/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | 10 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2104/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | 12 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2105/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1392/1999 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der finnischen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 116488 Tonnen | 14 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2106/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Einstellung der Seelachsfischerei durch Schiffe unter der Flagge Schwedens | 16 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2107/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 824/2000 über das Verfahren und die Bedingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen sowie die Analysemethoden für die Bestimmung der Qualität hinsichtlich des höchsten Feuchtigkeitsgehalts bei bestimmten Getreidearten, die im Wirtschaftsjahr 2000/01 zur Intervention angeboten werden | 17 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2108/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1555/96 mit Durchführungsvorschriften für die Anwendung der Zusatzzölle bei der Einfuhr von Obst und Gemüse | 19 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2109/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Festsetzung des Wechselkurses für bestimmte direkte Beihilfen, für die der maßgebliche Tatbestand am 1. September 2000 eintritt | 21 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2110/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1162/95 mit besonderen Durchführungsbestimmungen über Ein- und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis | 23 | ||
Verordnung (EG) Nr. 2111/2000 der Kommission vom 4. Oktober 2000 zur Änderung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle | 26 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2000/595/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 26. September 2000 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die Fischerei vor der guineischen Küste für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 | 29 | ||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die Fischerei vor der Guineischen Küste für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2001 | 31 | |||
Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die Fischerei vor der Guineischen Küste für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 | 32 | |||
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM | ||||
Gemeinsamer EWR-Ausschuss | ||||
65/2000 | ||||
* | Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 65/2000 vom 2. August 2000 über die Änderung des Anhangs VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens | 46 | ||
66/2000 | ||||
* | Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 66/2000 vom 2. August 2000 über die Änderung des Anhangs XI (Telekommunkationsdienste) des EWR-Abkommens | 48 | ||
67/2000 | ||||
* | Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 67/2000 vom 2. August 2000 über die Änderung des Anhangs XI (Telekommunikationsdienste) des EWR-Abkommens | 50 | ||
68/2000 | ||||
* | Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 68/2000 vom 2. August 2000 über die Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens | 51 | ||
69/2000 | ||||
* | Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 69/2000 vom 2. August 2000 über die Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens | 52 | ||
70/2000 | ||||
* | Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 70/2000 vom 2. August 2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten | 53 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |