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Document L:2002:280:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 280, 18. Oktober 2002


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 280
45. Jahrgang
18. Oktober 2002
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 1850/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 1851/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2002 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle nach bestimmten Drittländern 3
*Verordnung (EG) Nr. 1852/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in Form von Ankauf, Lagerung und Absatz anzuwendenden Zinssatzes 4
*Verordnung (EG) Nr. 1853/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2305/95 mit Durchführungsbestimmungen zu der Einfuhrregelung für Schweinefleisch im Rahmen der Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Estland, Lettland und Litauen andererseits und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1117/2002 zur Festsetzung der im vierten Vierteljahr 2002 gemäß dem Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Lettland, Litauen und Estland andererseits einführbaren Mengen an bestimmten Schweinefleischerzeugnissen 5
*Verordnung (EG) Nr. 1854/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2879/2000 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Drittländern 7
Verordnung (EG) Nr. 1855/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 über das Ausmaß, in dem den im Oktober 2002 eingereichten Anträgen auf Ausfuhrlizenzen für Erzeugnisse des Rindfleischsektors, denen bei der Einfuhr in ein Drittland eine besondere Behandlung zugute kommt, stattgegeben werden kann 8
Verordnung (EG) Nr. 1856/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 9
Verordnung (EG) Nr. 1857/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Eiersektor 11
Verordnung (EG) Nr. 1858/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Geflügelfleischsektor 13
Verordnung (EG) Nr. 1859/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 15
Verordnung (EG) Nr. 1860/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 17
Verordnung (EG) Nr. 1861/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1331/2002 durchgeführte elfte Teilausschreibung 19
Verordnung (EG) Nr. 1862/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 901/2002 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Gerste 20
Verordnung (EG) Nr. 1863/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 900/2002 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Roggen 21
Verordnung (EG) Nr. 1864/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 899/2002 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Weichweizen 22
Verordnung (EG) Nr. 1865/2002 der Kommission vom 17. Oktober 2002 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren 23

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2002/809/EC
*Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2002 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen 25
2002/810/EC
*Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2002 zur Ernennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen 26
2002/811/EC
*Entscheidung des Rates vom 3. Oktober 2002 über Leitlinien zur Ergänzung des Anhangs VII der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates 27
2002/812/EC
*Entscheidung des Rates vom 3. Oktober 2002 zur Festlegung — gemäß Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — des Schemas für die Zusammenfassung der Anmeldeinformationen zum Inverkehrbringen genetisch veränderter Organismen als Produkte oder in Produkten 37
2002/813/EC
*Entscheidung des Rates vom 3. Oktober 2002 zur Festlegung — gemäß Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — des Schemas für die Zusammenfassung der Informationen zur Anmeldung einer absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt zu einem anderen Zweck als zum Inverkehrbringen 62
2002/814/EC
*Beschluss Nr. 2/2002 des Assoziationsrates EU-Rumänien vom 14. Mai 2002 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Rumäniens am Gemeinschaftsprogramm Fiscalis 84
2002/815/EC
*Beschluss Nr. 1/2002 des Assoziationsrates EU-Litauen vom 18. Juni 2002 zur Festlegung der allgemeinen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme der Republik Litauen an den Programmen der Gemeinschaft 87
Kommission
2002/816/EC
*Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 2002 zur Änderung der Entscheidung 1999/187/EG über den Rechnungsabschluss der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1995 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 3771) 88
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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