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Document L:2010:322:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 322, 08. Dezember 2010


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ISSN 1725-2539

doi:10.3000/17252539.L_2010.322.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 322

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

53. Jahrgang
8. Dezember 2010


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

 

*

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013)

1

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1137/2010 des Rates vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia

2

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1138/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur 140. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

4

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1139/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur 141. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

6

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1140/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Aufteilung, für das Wirtschaftsjahr 2010/11, von 5 000 Tonnen kurzen Flachsfasern und Hanffasern als garantierte einzelstaatliche Mengen auf Dänemark, Griechenland, Irland, Italien und Luxemburg

9

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Festlegung des Verfahrens für die erneute Aufnahme einer zweiten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe (1)

10

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1142/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 hinsichtlich des Zeitraums der Anwendung der Übergangsmaßnahmen im Hinblick auf die Bedingungen für die Ausnahme bestimmter Tiere empfänglicher Arten vom Verbringungsverbot gemäß der Richtlinie 2000/75/EG des Rates (1)

20

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1143/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 hinsichtlich der Anwendungsdauer der Übergangsbestimmungen für bestimmte Wassertiere zu Zierzwecken, die für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind (1)

22

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1144/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 über ein Fangverbot für Lumb in den EU- und internationalen Gewässem der Gebiete V, VI und VII für Schiffe unter der Flagge des Vereinigten Königreichs

24

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1145/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 über ein Fangverbot für Lumb in den EU- und internationalen Gewässem der Gebiete V, VI und VII für Schiffe unter der Flagge Spaniens

26

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1146/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 über ein Fangverbot für Scholle in den Gebieten VIII, IX und X sowie den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1 für Schiffe unter der Flagge Spaniens

28

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1147/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 über ein Fangverbot für Kabeljau im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge Estlands

30

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1148/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 über ein Fangverbot für Kabeljau im NAFO-Gebiet 3M für Schiffe unter der Flagge Spaniens

32

 

*

Verordnung (EU) Nr. 1149/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2010 über ein Fangverbot für Schwarzen Degenfisch in den EU-Gewässern und Gewässern außerhalb der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit von Drittländern der Gebiete V, VI, VII und XII für Schiffe unter der Flagge Spaniens

34

 

 

Verordnung (EU) Nr. 1150/2010 der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

36

 

 

RICHTLINIEN

 

*

Richtlinie 2010/90/EU der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Pyridaben und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (1)

38

 

 

BESCHLÜSSE

 

 

2010/757/EU

 

*

Beschluss des Rates vom 18. November 2010 zur Ernennung der Kulturhauptstadt Europas 2015 in Belgien

42

 

 

2010/758/EU

 

*

Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2010 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs daktyloskopischer Daten mit Bulgarien

43

 

 

2010/759/EU

 

*

Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2010 über Kontrollmaßnahmen für 4-Methylmethcathinon (Mephedron)

44

 

 

2010/760/EU

 

*

Beschluss der Kommission vom 6. Dezember 2010 über die zollfreie Einfuhr von Waren zur unentgeltlichen Abgabe oder Bereitstellung an die Opfer des Hochwassers vom Frühjahr 2010 in Ungarn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8482)

46

 

 

2010/761/EU

 

*

Beschluss der Kommission vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Anhänge I und II des Beschlusses 2010/221/EU hinsichtlich genehmigter nationaler Maßnahmen Ungarns und des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Frühlingsvirämie des Karpfens (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8617)  (1)

47

 

 

Berichtigungen

 

*

Berichtigung der Richtlinie 2010/89/EU der Kommission vom 6. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Quinmerac und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (ABl. L 320 vom 7.12.2010)

50

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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