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Document L:2014:062:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 062, 4. März 2014


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ISSN 1977-0642

doi:10.3000/19770642.L_2014.062.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 62

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

57. Jahrgang
4. März 2014


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 197/2014 der Kommission vom 28. Februar 2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 198/2014 der Kommission vom 28. Februar 2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

4

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 199/2014 der Kommission vom 28. Februar 2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

6

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 200/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Bezug auf Triptorelinacetat (1)

8

 

*

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 201/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Tildipirosin (1)

10

 

*

Verordnung (EU) Nr. 202/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (1)

13

 

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 203/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

16

 

 

BESCHLÜSSE

 

 

2014/113/EU

 

*

Beschluss der Kommission vom 3. März 2014 zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG

18

 

 

LEITLINIEN

 

 

2014/114/EU

 

*

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2013 zur Änderung der Leitlinie EZB/2008/5 über die Verwaltung von Währungsreserven der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken sowie über die Rechtsdokumentation bei Geschäften mit diesen Währungsreserven (EZB/2013/45)

23

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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