2011D0072 — DE — 27.01.2012 — 002.001


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BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES

vom 31. Januar 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

(ABl. L 028, 2.2.2011, p.62)

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/79/GASP DES RATES vom 4. Februar 2011

  L 31

40

5.2.2011

►M2

BESCHLUSS 2012/50/GASP DES RATES vom 27. Januar 2012

  L 27

11

31.1.2012




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BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES

vom 31. Januar 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Januar 2011 hat der Rat Tunesien und dem tunesischen Volk seine volle Solidarität und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Verwirklichung einer stabilen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, des demokratischen Pluralismus und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekräftigt.

(2)

Der Rat hat ferner beschlossen, gegen Personen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung seiner Wirtschaft und Gesellschaft bringen und die Entwicklung der Demokratie im Land untergraben, restriktive Maßnahmen zu erlassen.

(3)

Ein weiteres Vorgehen der Union ist erforderlich, um bestimmte Maßnahmen durchzuführen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

(1)  Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der — im Anhang aufgeführten — für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.

(2)  Den in der Liste im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

(3)  Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen — notwendig sind;

b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Leistung rechtskundiger Dienste dienen;

c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder

d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(4)  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Datum, an dem die in Artikel 1 Absatz 1 aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in den Anhang aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem Datum ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts;

b) die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch ein solches Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist;

c) das Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht oder die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, und

d) die Anerkennung des Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(5)  Absatz 2 gilt nicht für eine auf eingefrorene Konten erfolgte Gutschrift von

a) Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten diesem Beschluss unterliegen,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Absatz 1 fallen.

Artikel 2

(1)  Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

(2)  Der Rat setzt die betreffende Person oder Organisation entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person oder Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme.

(3)  Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.

Artikel 3

(1)  Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der Personen und Organisationen in die Liste angegeben.

(2)  Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisationen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen — einschließlich Aliasnamen —, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, sofern bekannt die Anschrift sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.

Artikel 4

Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen analog zu den in diesem Beschluss vorgesehenen zu ergreifen.

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Artikel 5

Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2013. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann verlängert oder gegebenenfalls geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

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Artikel 6

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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ANHANG



LISTE DER PERSONEN UND ORGANISATIONEN NACH ARTIKEL 1

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

1.

Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Ex-Präsident Tunesiens, geboren am 3. September 1936 in Hamman-Sousse, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI, Personalausweisnr. 00354671.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

2.

Leila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesierin, geboren am 24. Oktober 1956 in Tunis, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI, Personalausweisnr. 00683530.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

3.

Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesier, geboren am 4. März 1944 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: 11 rue de France – Radès Ben Arous, Personalausweisnr. 05000799.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

4.

Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Tunesier, geboren am 7. Januar 1980 in Sabha (Lybien), Sohn von Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Inès LEJRI, Wohnsitz: résidence de l'étoile du nord – suite B – 7ème étage – appt. No 25 – Centre urbain du nord – Cité El Khadra – Tunis, Personalausweisnr. 04524472.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

5.

Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Tunesier, geboren am 2. Dezember 1981 in Tunis, Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI, Personalausweisnr. 04682068.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

6.

Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesierin, geboren am 16. Januar 1987 in Tunis, Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI, Personalausweisnr. 00299177.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

7.

Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesierin, geboren am 17. Juli 1992 in Tunis, Tochter von Leïla TRABELSI, Wohnsitz: Präsidentenpalast,Personalausweisnr. 09006300.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

8.

Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesier, geboren am 5. November 1962 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: 32 rue Hédi Karray – El Menzah – Tunis, Personalausweisnr. 00777029.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

9.

Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesier, geboren am 24. Juni 1948 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI, stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Wohnsitz: 20 rue El Achfat – Carthage – Tunis, Personalausweisnr. 00104253.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

10.

Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesierin, geboren am 19. Februar 1953 in Radès, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB, Geschäftsführerin eines Unternehmens, Wohnsitz: au 21 rue d'Aristote – Carthage Salammbô, Personalausweisnr. 00403106.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

11.

Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Tunesier, geboren am 26. August 1974 in Tunis, Sohn von Najia JERIDI, Geschäftsmann, Wohnsitz: 124 avenue Habib Bourguiba – Carthage presidence, Personalausweisnr. 05417770.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

12.

Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Tunesier, geboren am 26. April 1950 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: 3 rue de la colombe – Gammarth supérieur, Personalausweisnr. 00178522.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

13.

Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Tunesier, geboren am 25. September 1955 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: 20 Rue Ibn Chabat – Salammbô – Carthage – Tunis, Personalausweisnr. 05150331.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

14.

Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesierin, geboren am 27. Dezember 1958, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed Montassar MEHERZI, kaufmännische Direktorin, Wohnsitz: 4 rue Taoufik EI Hakim – La Marsa, Personalausweisnr. 00166569.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

15.

Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI

Tunesier, geboren am 5. Mai 1959 in La Marsa, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: 4 rue Taoufik El Hakim – La Marsa, Personalausweisnr. 00046988.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

16.

Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Tunesierin, geboren am 1. Februar 1960, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR, Wohnsitz: 4 rue de la mouette – Gammarth supérieur, Personalausweisnr. 00235016.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

17.

Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Tunesier, geboren am 5. März 1957, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI, Bauträger, Wohnsitz: 4 rue Ennawras – Gammarth supérieur, Personalausweisnr. 00547946.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

18.

Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Tunesier, geboren am 3. Juli 1973 in Tunis, Sohn von Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Bauträgers, Wohnsitz: immeuble Amine El Bouhaira – Rue du Lac Turkana – Les berges du Lac – Tunis, Personalausweisnr. 05411511.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

19.

Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Tunesierin, geboren am 25. Juni 1975 in Tunis, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Mourad MEHDOUI, Wohnsitz: 41 rue Garibaldi – Tunis, Personalausweisnr. 05417907.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

20.

Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Tunesier, geboren am 3. Mai 1962 in Tunis, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: 41 rue Garibaldi – Tunis, Personalausweisnr. 05189459.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

21.

Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Tunesier, geboren am 18. September 1976, Sohn von Najia JERIDI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: lotissement Erriadh.2 – Gammarth – Tunis, Personalausweisnr. 05412560.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

22.

Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Tunesierin, geboren am 4. Dezember 1971, Tochter von Yamina SOUIEI, Geschäftsführerin eines Unternehmens, Wohnsitz: 2 rue El Farrouj – La Marsa, Personalausweisnr. 05418095.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

23.

Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI

Tunesier, geboren am 20. Dezember 1965, Sohn von Radhia MATHLOUTHI, verheiratet mit Linda CHERNI, kaufmännischer Angestellter bei Tunisair, Wohnsitz: 12 rue Taieb Mhiri – Le Kram – Tunis, Personalausweisnr. 00300638.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

24.

Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Tunesier, geboren am 29. Januar 1988, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA, Generaldirektor des Unternehmens Stafiem – Peugeot, Wohnsitz: 4 rue Mohamed Makhlouf – El Manar.2 – Tunis

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

25.

Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Tunesier, geboren am 13. Januar 1959, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: rue du jardin – Sidi Bousaid – Tunis, Personalausweisnr. 00400688.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

26.

Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesierin, geboren am 5. Juli 1965 in Bardo, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Slim CHIBOUB, Wohnsitz: 5 rue El Montazah – Sidi Bousaid – Tunis, Personalausweisnr. 00589759.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

27.

Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesierin, geboren am 21. August 1971 in Bardo, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Marouene MABROUK, Berater im Außenministerium, Personalausweisnr. 05409131.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

28.

Mohamed Marouen Ben Ali Ben Mohamed MABROUK

Tunesier, geboren am 11. März 1972 in Tunis, Sohn von Jaouida El BEJI, verheiratet mit Sirine BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: 8 rue du Commandant Béjaoui – Carthage – Tunis, Personalausweisnr. 04766495.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

29.

Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesierin, geboren am 8. März 1963 in Bardo, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK, Ärztin Wohnsitz: 49 avenue Habib Bourguiba – Carthage, Personalausweisnr. 00589758.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

30.

Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Tunesier, geboren am 13. August 1960 in Tunis, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: 49 avenue Habib Bourguiba – Carthage, Personalausweisnr. 00642271.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

31.

Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Tunesier, geboren am 22. November 1949 in Hammam-Sousse, Sohn von Selma HASSEN, Pressefotograf in Deutschland, Wohnsitz: 11 rue Sidi el Gharbi – Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 02951793.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

32.

Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Tunesier, geboren am 13. März 1947 in Hammam-Sousse, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: rue El Moez – Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 02800443.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

33.

Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Tunesierin, geboren am 16. Mai 1952 in Hammam-Sousse, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT, Vertreterin von Tunisair, Wohnsitz: 17 avenue de la République –Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 02914657.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

34.

Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI

Tunesierin, geboren am 18. September 1956 in Sousse, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI, Leiterin eines Unternehmens, Wohnsitz: avenue de l'Imam Muslim – Khezama ouest –Sousse, Personalausweisnr. 02804872.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

35.

Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Tunesier, geboren am 28. Oktober 1938, Sohn von Selma HASSEN, im Ruhestand, Witwer der Selma MANSOUR, Wohnsitz: 255 cité El Bassatine – Monastir, Personalausweisnr. 028106l4.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

36.

Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI,

Tunesier, geboren am 21. Oktober 1969 in Tunis, Sohn von Selma MANSOUR, verheiratet mit Monia CHEDLI, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: avenue Hédi Nouira – Monastir, Personalausweisnr. 04180053.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

37.

Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesier, geboren am 29. April 1974 in Monastir, Sohn von Selma MANSOUR, ledig, Leiter eines Unternehmens, Wohnsitz: 83 Cap Marina – Monastir, Personalausweisnr. 04186963.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

38.

Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesier, geboren am 12. Oktober 1972 in Monastir, Sohn von Selma MANSOUR, ledig, Export-/Import-kaufmann, Wohnsitz: avenue Mohamed Salah Sayadi – Skanes – Monastir, Personalausweisnr. 04192479.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

39.

Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesierin, geboren am 8. März 1980 in Monastir, Tochter von Selma MANSOUR, verheiratet mit Zied JAZIRI, Sekretärin in einem Unternehmen, Wohnsitz: rue Abu Dhar El Ghafari – Khezama est – Sousse, Personalausweisnr. 06810509.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

40.

Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Tunesier, geboren am 8. Oktober 1978 in Hammam-Sousse, Sohn von Hayet BEN ALI, Direktor eines Unternehmens, Wohnsitz: 17 avenue de la République – Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 05590835.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

41.

Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Tunesier, geboren am 9. August 1977 in Hammam-Sousse, Sohn von Hayet BEN ALI, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: 17 avenue de la République – Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 05590836.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

42.

Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Tunesierin, geboren am 30. August 1982 in Monastir, Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR, Wohnsitz: rue Ibn Maja – Khezama est – Sousse, Personalausweisnr. 08434380.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbewegichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

43.

Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Tunesier, geboren am 13. Januar 1970 in Sousse, Sohn von Naïma BEN ALI, Abteilungsleiter bei Tunisair, Wohnsitz: résidence les jardins, apt. 8C Bloc. b – El Menzah,8 – l'Ariana, Personalausweisnr. 05514395.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

44.

Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Tunesier, geboren am 22. Oktober 1967 in Hammam-Sousse, Sohn von Naïma BEN ALI, Referent im Verkehrs-ministerium, Wohnsitz: 4 avenue Tahar SFAR – El Manar. 2 – Tunis, Personalausweisnr. 05504161.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

45.

Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF

Tunesier, geboren am 3. Januar 1973 in Sousse, Sohn von Naïma BEN ALI, verheiratet mit Lamia JEGHAM, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: 13 lotissement Ennakhil – Kantaoui – Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 05539378.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

46.

Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Tunesier, geboren am 27. Oktober 1966 in Paris, Sohn von Paulette HAZAT, Direktor eines Unternehmens, Wohnsitz: Chouket El Arressa, Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 05515496 (doppelte Staatsangehörigkeit).

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

47.

Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesier, geboren am 16. April 1971 in Paris, Sohn von Paulette HAZAT, verheiratet mit Amel SAID, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Chouket El Arressa – Hammam-Sousse, Personalausweisnr. 00297112.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

48.

Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Tunesier, geboren am 28. August 1974 in Tunis, Sohn von Leila DEROUICHE, kaufmännischer Direktor, Wohnsitz: 23 rue Ali Zlitni, El Manar,2 – Tunis, Personalausweisnr. 04622472.

Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche.

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