02013R0185 — DE — 11.11.2021 — 004.001


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►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 185/2013 DER KOMMISSION

vom 5. März 2013

über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2013 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten wegen Überfischung einer bestimmten Fangquote für Makrele im Jahr 2009

(ABl. L 062 vom 6.3.2013, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

 M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1534 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2018

  L 257

21

15.10.2018

 M2

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1190 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2019

  L 187

30

12.7.2019

 M3

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1244 DER KOMMISSION vom 1. September 2020

  L 286

9

2.9.2020

►M4

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1924 DER KOMMISSION vom 3. November 2021

  L 393

1

8.11.2021




▼B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 185/2013 DER KOMMISSION

vom 5. März 2013

über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2013 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten wegen Überfischung einer bestimmten Fangquote für Makrele im Jahr 2009



Artikel 1

Die Fangquoten für Makrele (Scomber scombrus) in den ICES-Gebieten VIIIc, IX und X sowie den EU-Gewässern des CECAF-Gebiets 34.1.1 und für Sardelle (Engraulis encrasicolus) im ICES-Gebiet VIII, die Spanien in den Jahren 2013 bis 2023 zugeteilt werden, werden entsprechend dem Anhang gekürzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

▼M4




ANHANG



Bestand

Ausgangsquote 2009

Angepasste Quote 2009

Festgestellte Fänge 2009

Differenz Quote-Fänge (Überfischung)

Abzüge 2013

Abzüge 2014

Abzüge 2015

Abzüge 2016

Abzüge 2017

Abzüge 2018

Abzüge 2019

Abzüge 2020

Abzüge 2021

Abzüge 2022

Abzüge 2023

MAC8C 3411

29 529

25 525

90 954

–65 429

100

100

100

5 544

6 283

4 805

7 762

3 328

5 544

5 544

267

ANE08 (1)

 

 

 

 

 

 

 

3 696

4 539

2 853

3 696

3 696

3 696

3 696

180

(1)   

Bei Sardellen ist unter der Jahresangabe die in diesem Jahr beginnende Fangsaison zu verstehen.

  翻译: