Schlußakte der Konferenz der Bevollmächtigten der Vertragschließenden Staaten der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
Amtsblatt Nr. L 162 vom 18/06/1986 S. 0039 - 0040
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0267
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0267
***** (Übersetzung) SCHLUSSAKTE der Konferenz der Bevollmächtigten der Vertragschließenden Staaten der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik Paris, 9. und 10. Juli 1984 1. Auf Einladung der Regierung der Französischen Republik wurde am 9. und 10. Juli 1984 in Paris eine Konferenz der Bevollmächtigten der Vertragschließenden Staaten der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik abgehalten. 2. Die folgenden Staaten waren bei der Konferenz vertreten: Südafrika, Angola, Benin, Brasilien, Kanada, die Republik Korea, Elfenbeinküste, Kuba, Spanien, die Vereinigten Staaten, Frankreich, Ghana, Japan, Marokko, Portugal, São Tomé und Príncipe, Senegal, die UdSSR, Uruguay, Venezuela. 3. Die als Beobachter eingeladene Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen waren auf der Konferenz vertreten und nahmen an den Erörterungen teil. 4. Mittelpunkt der Erörterungen war der Schlußbericht über die achte ordentliche Tagung der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik, die vom 9. bis 15. November 1983 in Madrid stattgefunden hatte. 5. Die Konferenz einigte sich auf das beigefügte Protokoll über die Änderung der Artikel XIV, XV und XVI der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik. 6. Die Konferenz kam ebenfalls überein, daß die Bestimmungen von Artikel XIV Absatz 4 in der Fassung des vorstehend genannten Protokolls für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anwendbar sind, mit der Maßgabe, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die Rechte und Pflichten einer einzigen Vertragschließenden Partei, insbesondere bezueglich der Fragen der Abstimmung und der Beiträge zum Haushalt der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik, wahrnimmt. 7. Die Konferenz nahm die Erläuterungen des Vertreters von Japan hinsichtlich der auf dieser Tagung nicht geregelten Verfahrensprobleme zur Kenntnis. Der Vertreter Japans erhob jedoch im Geiste des Kompromisses keinen Einspruch gegen den auf der Konferenz erreichten Konsens im Hinblick auf die baldmögliche Aufnahme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik. 8. Die Konferenz hat die Regierungen der Vertragschließenden Parteien der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik ersucht, die zur Genehmigung, Ratifizierung oder Annahme des Protokolls erforderlichen internen Verfahren durchzuführen, um dessen baldmögliches Inkrafttreten sicherzustellen. Geschehen zu Paris am 10. Juli 1984. SIGNING PARTIES TO THE FINAL ACT OF THE CONFERENCE OF PLENIPOTENTIARIES OF THE STATES PARTIES TO THE INTERNATIONAL CONVENTION FOR THE CONSERVATION OF ATLANTIC TUNAS SIGNATAIRES DE L'ACTE FINAL DE LA CONFÉRENCE DES PLÉNIPOTENTIAIRES DES ÉTATS PARTIES À LA CONVENTION INTERNATIONALE POUR LA CONSERVATION DES THONIDÉS DE L'ATLANTIQUE SIGNATARIOS DEL ACTA FINAL DE LA CONFERENCIA DE PLENIPOTENCIARIOS DE LOS ESTADOS PARTES EN EL CONVENIO INTERNACIONAL PARA LA CONSERVACIÓN DEL ATÚN DEL ATLÁNTICO 1.2.3.4 // ANGOLA // S. Makiadi // REPUBLIC OF KOREA // J. S. Choo // BÉNIN // L. Nagnonhou // MAROC // A. El Jaï // BRASIL // A. Amado // PORTUGAL // J. G. Boavida // CANADA // M. Hunter // SÃO TOMÉ e PRÍNCIPE // G. Posser da Costa // CÔTE D'IVOIRE // K. Douabi // SÉNÉGAL // B. C. Dioh // CUBA // A. Alonso // SOUTH AFRICA // H. A. Hanekom // ESPAÑA // L. Casanova // URUGUAY // U. W. Perez // FRANCE // D. Renouard // USA // C. J. Blondin // GHANA // J. Q. Cleland // URSS // Y. Vialov // JAPON // S. Akiyama // VENEZUELA // F. Alvino