18.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 13/1


Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005

Das Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (1), wurde am 22. Juni 2010 in Ouagadougou und danach vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Oktober 2010 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel zur Unterzeichnung aufgelegt.

Die letzte Unterschrift erfolgte am 31. Oktober 2010; gemäß dem Beschluss Nr. 2/2010 des AKP-EU-Ministerrats vom 21. Juni 2010 zu den von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, geltenden Übergangs–maßnahmen (2) wird dieses Abkommen daher ab dem 31. Oktober 2010 vorläufig angewandt.


(1)  ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3.

(2)  ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 68.


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