11.6.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 170/1 |
Informationen über die vorläufige Anwendung des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Da die erforderlichen Verfahren für die vorläufige Anwendung des am 11. April 2014 in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (1) am 23. Mai 2014 abgeschlossen wurden, wird dieses Protokoll ab dem 1. August 2014 vorläufig angewandt.
(1) Siehe Seite 5 dieses Amtsblatts.