16.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 238/8


Informationen über das Inkrafttreten des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Da die erforderlichen Verfahren für das Inkrafttreten des oben genannten Protokolls am 7. September 2017 abgeschlossen worden sind, tritt dieses Protokoll gemäß seinem Artikel 8 Absatz 1 am 1. Oktober 2017 in Kraft.


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