26.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 189/1


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird am 1. August 2018 in Kraft treten, da das Verfahren nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens am 17. Juli 2018 abgeschlossen worden ist.


  翻译: