96/473/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Erstellung der vorläufigen Bilanz 1996 für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 193 vom 03/08/1996 S. 0058 - 0059
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. Juli 1996 zur Erstellung der vorläufigen Bilanz 1996 für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR) (96/473/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3290/94 (2), insbesondere auf Artikel 20, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 wird jährlich unter Berücksichtigung mehrerer Marktparameter eine vorläufige Versorgungsbilanz erstellt. Zweck dieser Bilanz ist hauptsächlich eine Schätzung der Gemeinschaftserzeugung, des Verbrauchs und der voraussichtlichen Einfuhr von traditionellen AKP-Bananen und damit des Bedarfs des Gemeinschaftsmarktes sowie der im Rahmen des Zollkontingents erforderlichen Mengen. Diese Bilanz muß gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 den Auswirkungen der Stürme Iris, Luis und Marilyn Rechnung tragen, die die Erzeugung auf Martinique und Guadeloupe sowie die traditionellen Bananeneinfuhren aus bestimmten AKP-Ländern bis Juli 1996 erheblich beeinträchtigt haben. Der Verwaltungsausschuß für Bananen hat nicht in der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die für die Erzeugung, den Verbrauch, die Aus- und Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft für 1996 zu erstellende vorläufige Versorgungsbilanz ist im Anhang zu dieser Entscheidung enthalten. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 30. Juli 1996 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 47 vom 25. 2. 1993, S. 1. (2) ABl. Nr. L 349 vom 31. 12. 1994, S. 105. ANHANG VORLÄUFIGE VERSORGUNGSBILANZ "BANANEN" FÜR 1996 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>