31.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 396/32 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 2275/2004 DER KOMMISSION
vom 30. Dezember 2004
zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung des Zolls bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Gemeinschaft hat sich zur Anwendung der im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkünfte (2) verpflichtet, eine bestimmte Menge Sorghum nach Spanien einzuführen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1839/95 der Kommission vom 26. Juli 1995 mit den Durchführungsbestimmungen für Zolltarifkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal (3) wurden die Einzelheiten der Durchführung der Ausschreibungen geregelt. |
(3) |
In Anbetracht des derzeitigen Bedarfs auf dem spanischen Markt empfiehlt es sich, eine Ausschreibung über die Kürzung des Zolls bei der Einfuhr von Sorghum zu eröffnen. |
(4) |
Die Verordnung (EG) Nr. 2286/2002 des Rates vom 10. Dezember 2002 über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1706/98 (4) betrifft insbesondere die Kürzung des innerhalb eines Jahreskontingents von 100 000 Tonnen Sorghum zu erhebenden Zolls um 60 % bzw. um 50 % für die darüber hinausgehende Menge. Da der spanische Getreidemarkt durch Kumulierung dieser Vergünstigung und der Vergünstigung aufgrund der Kürzung des Einfuhrzolls gestört werden könnte, sollte eine solche Kumulierung ausgeschlossen werden. |
(5) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Zur Festsetzung der Kürzung des bei der Einfuhr von Sorghum in Spanien zu erhebenden Zolls gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 wird eine Ausschreibung durchgeführt.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1839/95 ist unbeschadet anders lautender Bestimmungen der vorliegenden Verordnung anwendbar.
(3) Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2886/2002 für die Einfuhr von Sorghum vorgesehene Zollkürzung nicht angewandt.
Artikel 2
Diese Ausschreibung wird bis zum 15. Dezember 2005 eröffnet. Während der Ausschreibungsdauer erfolgen wöchentliche Ausschreibungen. Für die wöchentlichen Ausschreibungen werden die Mengen und Angebotsfristen in der Ausschreibungsbekanntmachung angegeben.
Artikel 3
Die im Rahmen der Ausschreibung erteilten Einfuhrlizenzen gelten für 50 Tage ab dem Datum ihrer Erteilung gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1839/95.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Dezember 2004
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78.
(2) ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 22.
(3) ABl. L 177 vom 28.7.1995, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 777/2004 (ABl. L 123 vom 27.4.2004, S. 50).
(4) ABl. L 348 vom 21.12.2002, S. 5.