25.11.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 329/76 |
BESCHLUSS 2006/807/GASP DES RATES
vom 20. November 2006
zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/797/GASP zur Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/797/GASP des Rates vom 14. November 2005 zur Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 1 zweiter Gedankenstrich des Vertrags über die Europäische Union,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Gemeinsamen Aktion 2005/797/GASP hat der Rat die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (im Folgenden als „EUPOL COPPS“ bezeichnet) für einen Zeitraum von drei Jahren eingerichtet. Die Einsatzphase der EUPOL COPPS hat am 1. Januar 2006 begonnen. |
(2) |
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 jener Gemeinsamen Aktion sollte der endgültige Haushalt der EUPOL COPPS für das Jahr 2007 beschlossen werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der endgültige Haushalt der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 beträgt 2 800 000 EUR.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 20. November 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. KORKEAOJA
(1) ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 65.