25.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 281/37


BESCHLUSS EUPOL AFG/1/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 16. Oktober 2007

betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN

(2007/685/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP des Rates vom 30. Mai 2007 über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP des Rates ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; dies schließt die Befugnis ein, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN zu entscheiden.

(2)

Mit Schreiben vom 6. Oktober 2007 hat der derzeitige Missionsleiter der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass er seinen Vertrag mit Beendigung der Aufgabe zum 31. Oktober 2007 kündigen will.

(3)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Jürgen Scholz zum neuen Missionsleiter von EUPOL AFGHANISTAN vorgeschlagen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Herr Jürgen Scholz wird zum Missionsleiter von EUPOL AFGHANISTAN ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 1. November 2007 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 16. Oktober 2007.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Präsident

C. DURRANT PAIS


(1)  ABl. L 139 vom 31.5.2007, S. 33.


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