25.10.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 281/37 |
BESCHLUSS EUPOL AFG/1/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 16. Oktober 2007
betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN
(2007/685/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/369/GASP des Rates vom 30. Mai 2007 über die Einrichtung einer Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 10 der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP des Rates ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; dies schließt die Befugnis ein, zu einem späteren Zeitpunkt über die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL AFGHANISTAN zu entscheiden. |
(2) |
Mit Schreiben vom 6. Oktober 2007 hat der derzeitige Missionsleiter der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass er seinen Vertrag mit Beendigung der Aufgabe zum 31. Oktober 2007 kündigen will. |
(3) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Jürgen Scholz zum neuen Missionsleiter von EUPOL AFGHANISTAN vorgeschlagen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Jürgen Scholz wird zum Missionsleiter von EUPOL AFGHANISTAN ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am 1. November 2007 wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 16. Oktober 2007.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Präsident
C. DURRANT PAIS
(1) ABl. L 139 vom 31.5.2007, S. 33.