19.2.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 43/39 |
GEMEINSAMER STANDPUNKT 2008/135/GASP DES RATES
vom 18. Februar 2008
zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 19. Februar 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe (1) angenommen. |
(2) |
Mit dem am 19. Februar 2007 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP des Rates (2) wurde der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP bis zum 20. Februar 2008 verlängert. |
(3) |
In Anbetracht der Lage in Simbabwe sollte der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP um weitere zwölf Monate verlängert werden — |
HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:
Artikel 1
Die Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP wird bis zum 20. Februar 2009 verlängert.
Artikel 2
Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. RUPEL
(1) ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2007/455/GASP des Rates (ABl. L 172 vom 30.6.2007, S. 89).
(2) ABl. L 51 vom 20.2.2007, S. 25.