19.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 43/39


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2008/135/GASP DES RATES

vom 18. Februar 2008

zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 19. Februar 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe (1) angenommen.

(2)

Mit dem am 19. Februar 2007 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP des Rates (2) wurde der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP bis zum 20. Februar 2008 verlängert.

(3)

In Anbetracht der Lage in Simbabwe sollte der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP um weitere zwölf Monate verlängert werden —

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP wird bis zum 20. Februar 2009 verlängert.

Artikel 2

Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. RUPEL


(1)  ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2007/455/GASP des Rates (ABl. L 172 vom 30.6.2007, S. 89).

(2)  ABl. L 51 vom 20.2.2007, S. 25.


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