14.3.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 70/22 |
GEMEINSAMER STANDPUNKT 2008/223/GASP DES RATES
vom 13. März 2008
zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 30. März 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/293/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) (1) angenommen. Diese Maßnahmen wurden durch den Gemeinsamen Standpunkt 2007/150/GASP (2) erneut verlängert und laufen am 16. März 2008 aus. |
(2) |
Der Rat hält es für erforderlich, die durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/293/GASP in Kraft gesetzten Maßnahmen um weitere zwölf Monate zu verlängern — |
HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:
Artikel 1
Die Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts 2004/293/GASP wird bis zum 16. März 2009 verlängert.
Artikel 2
Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 3
Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. März 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. RUPEL
(1) ABl. L 94 vom 31.3.2004, S. 65. Zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2007/521/GASP (ABl. L 192 vom 24.7.2007, S. 30).
(2) ABl. L 66 vom 6.3.2007, S. 21.