23.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 19/49 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2008
über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(2009/45/EG)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,
auf Vorschlag der Kommission,
in der Erwägung, dass beide Teile der Haushaltsbehörde in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Mittel über die Obergrenzen der Rubrik 4 hinaus um 420 Mio. EUR für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern aufzustocken —
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 420 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen.
Dieser Betrag dient zur Aufstockung der Mittel für die Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern im Rahmen der Rubrik 4.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Straßburg am 18. Dezember 2008.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
H.-G. PÖTTERING
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. WOERTH
(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.