10.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 142/9


BESCHLUSS ATALANTA/3/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 28. Mai 2010

zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)

(2010/317/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (1) (Atalanta), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation zu fassen.

(2)

Das Vereinigte Königreich hat vorgeschlagen, dass Generalmajor Buster HOWE Konteradmiral Peter HUDSON als Befehlshaber der EU-Operation ablösen soll.

(3)

Der Militärausschuss der EU unterstützt diese Empfehlung.

(4)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls (Nr. 22) über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalmajor Buster HOWE wird zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 14. Juni 2010 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2010.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

C. FERNÁNDEZ-ARIAS


(1)  ABl L 301 vom 12.11.2008, S. 33.


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