24.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 19/31 |
BESCHLUSS 2012/36/GASP DES RATES
vom 23. Januar 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 25. Oktober 2010 den Beschluss 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1) erlassen. |
(2) |
Der Rat hat am 10. Oktober 2011 die geltenden restriktiven Maßnahmen durch Erlass des Beschlusses 2011/666/GASP (2) bis zum 31. Oktober 2012 verlängert. |
(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus sollten weitere restriktive Maßnahmen gegen dieses Land erlassen werden. |
(4) |
Die Einreisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sollten für Personen gelten, die für schwere Verletzungen der Menschenrechte oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich sind, insbesondere für Personen in leitender Funktion, und für Personen und Organisationen, die Nutznießer des Lukaschenko-Regimes sind oder es unterstützen, insbesondere für Personen und Organisationen, die das Regime in finanzieller oder materieller Hinsicht unterstützen. |
(5) |
Der Beschluss 2010/639/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/639/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 1 Absatz 1 werden folgende Buchstaben angefügt:
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2. |
In Artikel 2 Absatz 1 werden folgende Buchstaben eingefügt:
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3. |
Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Den in den Anhängen IIIA, IV und V aufgeführten Personen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.“ |
4. |
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Der Anhang dieses Beschlusses wird dem Beschluss 2010/639/GASP als Anhang V angefügt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 18.
(2) ABl. L 265 vom 11.10.2011, S. 17.
ANHANG
„ANHANG V
Verzeichnis der Personen und Organisationen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben e und f und Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben c und d
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Personen |
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Organisationen“ |