24.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 110/35 |
BESCHLUSS 2012/205/GASP DES RATES
vom 23. April 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (1), insbesondere auf Artikel 23 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP erlassen. |
(2) |
Der Rat ist der Auffassung, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Person und zwei Einrichtungen weiterhin auf der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, zu führen. |
(3) |
Die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Person und die Einrichtungen, die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführt sind, werden von der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP gestrichen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 23. April 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.
ANHANG
Person und Einrichtungen gemäß Artikel 1
A Sedghi
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