31.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 302/13 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 29. Oktober 2012
über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina
(2012/674/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss 2009/891/EG des Rates vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina gemäß dem Beschluss 2009/891/EG läuft am 7. November 2012 aus. |
(2) |
Nach Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses 2009/891/EG kann die Kommission den Bereitstellungszeitraum um bis zu ein Jahr verlängern. |
(3) |
Der Bereitstellungszeitraum sollte um ein Jahr verlängert werden, damit das Finanzhilfeprogramm zum Abschluss gebracht werden kann. |
(4) |
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde zur Verlängerung des Bereitstellungszeitraums ordnungsgemäß gehört — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 7. November 2013, verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 29. Oktober 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 320 vom 5.12.2009, S. 6-8.