31.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 302/13


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 29. Oktober 2012

über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina

(2012/674/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2009/891/EG des Rates vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina gemäß dem Beschluss 2009/891/EG läuft am 7. November 2012 aus.

(2)

Nach Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses 2009/891/EG kann die Kommission den Bereitstellungszeitraum um bis zu ein Jahr verlängern.

(3)

Der Bereitstellungszeitraum sollte um ein Jahr verlängert werden, damit das Finanzhilfeprogramm zum Abschluss gebracht werden kann.

(4)

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wurde zur Verlängerung des Bereitstellungszeitraums ordnungsgemäß gehört —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Bereitstellungszeitraum der Makrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina wird um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 7. November 2013, verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 29. Oktober 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 320 vom 5.12.2009, S. 6-8.


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