15.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/2 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 28. Januar 2014
zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
(2014/C 44/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Anbetracht der dem Rat von der Kommission in der Kategorie der Vertreter der Arbeitnehmer vorgelegten Kandidatur,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt. |
(2) |
Der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums ist für Spanien in der Kategorie der Vertreter der Arbeitnehmer frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 die folgende Person ernannt:
VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN: |
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SPANIEN |
Frau Gema TORRES |
Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. STOURNARAS
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.