21.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 334/86 |
RICHTLINIE 2014/102/EU DES RATES
vom 7. November 2014
zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
(Text von Bedeutung für den EWR)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 50,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Erfordern vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind die erforderlichen Anpassungen in der Akte über den Beitritt oder ihren Anhängen nicht vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 der Akte über den Beitritt Kroatiens der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Rechtsakte, sofern nicht die Kommission den ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat. |
(2) |
Die betreffenden kroatischen Unternehmen bestimmter Rechtsformen sollten in den Anhängen I und II der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingefügt werden, sodass sie den in der Richtlinie vorgesehenen Koordinierungsmaßnahmen in Kroatien unterliegen. Die Änderungen sollten sich auf technische Anpassungen, die infolge des Beitritts Kroatiens erforderlich sind, beschränken. |
(3) |
Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Die Richtlinie 2013/34/EU wird gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert.
Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 20. Juli 2015 nachzukommen. Sie unterrichten die Kommission unverzüglich darüber.
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die Maßnahmen nach Unterabsatz 1 erstmals auf Abschlüsse für die Geschäftsjahre angewandt werden, die am 1. Januar 2016 oder während des Kalenderjahres 2016 beginnen.
Wenn die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen erlassen, nehmen sie in den Maßnahmen selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Maßnahmen mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Artikel 3
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 7. November 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. C. PADOAN
(1) Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19).
ANHANG
Die Richtlinie 2013/34/EU wird wie folgt geändert:
1. |
In Anhang I wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt:
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2. |
In Anhang II wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt:
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