9.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 293/58


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 722/2014 des Rates vom 24. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

( Amtsblatt der Europäischen Union L 192 vom 1. Juli 2014 )

Auf Seite 29, Anhang I, Spalten „KN-Code“/„TARIC“, Eintrag „ex 9014 10 00“/„30“, Spalte „Warenbezeichnung“:

anstatt:

„Elektronischer Kompass, als geomagnetischer Sensor, in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung geeigneten Gehäuse, z. B. CSWLP, LGA, SOIC, im Wesentlichen bestehend aus:

der Kombination einer oder mehrerer anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltung (ASIC) und

einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelement(en) (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt,

von der bei der Herstellung von Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 verwendeten Art (1)“

muss es heißen:

„Elektronischer Kompass, als geomagnetischer Sensor, in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung geeigneten Gehäuse, z. B. CSWLP, LGA, SOIC, im Wesentlichen bestehend aus:

der Kombination einer oder mehrerer anwendungsspezifischer monolithisch integrierter Schaltungen (ASIC) und

einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelement(en) (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt,

von der bei der Herstellung von Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 verwendeten Art“

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