10.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 324/13 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/2298 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 26. November 2015
zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/955 (EUTM Mali/3/2015)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUTM Mali zu fassen, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Mission. |
(2) |
Am 16. Juni 2015 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2015/955 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Franz Xaver PFRENGLE zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali angenommen. |
(3) |
Am 30. September 2015 hat Deutschland vorgeschlagen, Brigadegeneral Werner ALBL als Nachfolger von Brigadegeneral Franz Xaver PFRENGLE zum neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali zu ernennen. |
(4) |
Der EU-Militärausschuss hat die Empfehlung unterstützt. |
(5) |
Der Beschluss (GASP) 2015/955 sollte daher aufgehoben werden. |
(6) |
Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Brigadegeneral Werner ALBL wird mit Wirkung ab dem 18. Dezember 2015 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2015/955 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 18. Dezember 2015 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. November 2015.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS
(1) ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.
(2) Beschluss (GASP) 2015/955 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 16. Juni 2015 zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/3/2014 (EUTM MALI/2/2015) (ABl. L 156 vom 20.6.2015, S. 20).