16.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/36 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1014 DER KOMMISSION
vom 15. Juni 2017
zur Veröffentlichung der Verweise auf die Europäischen Normen EN 13869:2016 über Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge und EN 13209-2:2015 über Kindertragen im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen. |
(2) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden — als sicher, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat. |
(3) |
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG werden die europäischen Normen von den europäischen Normungsorganisationen auf der Grundlage der Aufträge der Kommission erarbeitet. |
(4) |
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG veröffentlicht die Kommission die Verweise auf derartige Normen. |
(5) |
Am 23. April 2008 nahm die Kommission den Beschluss 2008/357/EG (2) an und erteilte am 7. Juni 2008 dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) den Normungsauftrag M/427 in Bezug auf Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge. |
(6) |
In Antwort auf Auftrag M/427 verabschiedete das CEN die Norm EN 13869:2016 „Feuerzeuge — Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Die Norm EN 13869:2016 erfüllt den Normungsauftrag M/427 und die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. |
(7) |
Am 16. Dezember 1997 erteilte die Kommission dem CEN und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) den Auftrag M/264 zur Sicherheit im Bereich Artikel für Kinder. |
(8) |
In Antwort auf Auftrag M/264 verabschiedete das CEN die Norm EN 13209-2:2015 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindertragen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Tragen ohne Gestell“. Die Norm EN 13209-2:2015 erfüllt den Normungsauftrag M/264 und die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. |
(9) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verweise auf folgende Normen werden in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht:
a) |
EN 13869:2016 „Feuerzeuge — Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. |
b) |
EN 13209-2:2015 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindertragen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Tragen ohne Gestell“. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 15. Juni 2017
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.
(2) Beschluss 2008/357/EG der Kommission vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 120 vom 7.5.2008, S. 11).