16.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/36


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1014 DER KOMMISSION

vom 15. Juni 2017

zur Veröffentlichung der Verweise auf die Europäischen Normen EN 13869:2016 über Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge und EN 13209-2:2015 über Kindertragen im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.

(2)

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden — als sicher, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

(3)

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG werden die europäischen Normen von den europäischen Normungsorganisationen auf der Grundlage der Aufträge der Kommission erarbeitet.

(4)

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG veröffentlicht die Kommission die Verweise auf derartige Normen.

(5)

Am 23. April 2008 nahm die Kommission den Beschluss 2008/357/EG (2) an und erteilte am 7. Juni 2008 dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) den Normungsauftrag M/427 in Bezug auf Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge.

(6)

In Antwort auf Auftrag M/427 verabschiedete das CEN die Norm EN 13869:2016 „Feuerzeuge — Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Die Norm EN 13869:2016 erfüllt den Normungsauftrag M/427 und die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(7)

Am 16. Dezember 1997 erteilte die Kommission dem CEN und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) den Auftrag M/264 zur Sicherheit im Bereich Artikel für Kinder.

(8)

In Antwort auf Auftrag M/264 verabschiedete das CEN die Norm EN 13209-2:2015 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindertragen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Tragen ohne Gestell“. Die Norm EN 13209-2:2015 erfüllt den Normungsauftrag M/264 und die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(9)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verweise auf folgende Normen werden in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht:

a)

EN 13869:2016 „Feuerzeuge — Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“.

b)

EN 13209-2:2015 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder — Kindertragen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Tragen ohne Gestell“.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 15. Juni 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4.

(2)  Beschluss 2008/357/EG der Kommission vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (ABl. L 120 vom 7.5.2008, S. 11).


  翻译: