20.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/70


BESCHLUSS (GASP) 2018/611 DES RATES

vom 19. April 2018

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) erlassen.

(2)

Die DVRK setzt ihre Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper fort und verstößt damit gegen die Verpflichtungen, die ihr in mehreren Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auferlegt wurden. Diese Programme werden zum Teil durch illegale Transfers von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen finanziert.

(3)

Vier Personen, die die Weitergabe von Vermögenswerten oder Ressourcen bereitgestellt haben, die finanziell zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten, sollten in die Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen werden.

(4)

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. April 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. ZAHARIEVA


(1)  Beschluss (GASP) 2016/849 vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79).


ANHANG

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält folgende Fassung:

1.

Abschnitt II erhält folgende Fassung:

„II.   

Personen und Einrichtungen, die Finanzdienste oder die Weitergabe von Vermögenswerten oder Ressourcen bereitstellen, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten“;

2.

In Abschnitt II Unterabschnitt „A. Personen“ werden folgende Einträge angefügt:

 

Name

Aliasname

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„9.

KIM Yong Nam

KIM Yong-Nam, KIM Young-Nam, KIM Yong-Gon

Geburtsdatum: 2.12.1947

Geburtsort: Sinuju, DVRK

20.4.2018

Nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe ist KIM Yong Nam ein Agent des Generalbüros für Aufklärung, einer von den Vereinten Nationen benannten Einrichtung. Er und sein Sohn KIM Su Gwang haben sich nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten. Während seiner Zeit als Diplomat hat KIM Yong Nam mehrere Giro- und Sparkonten in der Union eröffnet und verschiedentlich an der Überweisung hoher Geldsummen auf Bankkonten in der Union oder außerhalb der Union mitgewirkt, und zwar auch auf Konten, die auf den Namen seines Sohnes KIM Su Gwang und den seiner Schwiegertochter KIM Kyong Hui lauten.

10.

DJANG Tcheul Hy

 

Geburtsdatum: 11.5.1950

Geburtsort: Kangwon

20.4.2018

DJANG Tcheul Hy hat sich gemeinsam mit ihrem Ehemann KIM Yong Nam, ihrem Sohn KIM Su Gwang und ihrer Schwiegertochter KIM Kyong Hui an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten. Sie war Inhaberin mehrerer Bankkonten in der Union, die ihr Sohn KIM Su Gwang in ihrem Namen eröffnet hatte. Sie hat zudem verschiedentlich an der Überweisung von Geldsummen von Bankkonten ihrer Schwiegertochter KIM Kyong Hui auf Bankkonten außerhalb der Union mitgewirkt.

11.

KIM Su Gwang

KIM Sou-Kwang, KIM Sou-Gwang, KIM Son-Kwang, KIM Su-Kwang, KIM Soukwang

Geburtsdatum: 18.8.1976

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Diplomat der Botschaft der DVRK in Belarus

20.4.2018

Nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe ist KIM Su Gwang ein Agent des Generalbüros für Aufklärung, einer von den Vereinten Nationen benannten Einrichtung. Er und sein Vater KIM Yong Nam haben sich nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten. KIM Su Gwang hat zahlreiche Bankkonten in mehreren Mitgliedstaaten eröffnet, auch auf Namen von Familienangehörigen. Während seiner Zeit als Diplomat hat er verschiedentlich an der Überweisung hoher Geldsummen auf Bankkonten in der Union oder außerhalb der Union mitgewirkt, und zwar auch auf Konten, die auf den Namen seiner Ehefrau KIM Kyong Hui lauten.

12.

KIM Kyong Hui

 

Geburtsdatum: 6.5.1981

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

20.4.2018

KIM Kyong Hui hat sich gemeinsam mit ihrem Ehemann KIM Su Gwang, ihrem Schwiegervater KIM Yong Nam und ihrer Schwiegermutter DJANG Tcheul Hy an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten. Sie hat mehrfach Banküberweisungen ihres Ehemanns KIM Su Gwang und ihres Schwiegervaters KIM Yong Nam erhalten und Geld auf Konten außerhalb der Union, die auf ihren Namen oder den ihrer Schwiegermutter DJANG Tcheul Hy lauten, überwiesen.“


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