29.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 168/64


BESCHLUSS (GASP) 2020/718 DES RATES

vom 28. Mai 2020

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. März 2020 den Beschluss (GASP) 2020/472 (1) angenommen, durch den eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) unter der Leitung von Konteradmiral Fabio AGOSTINI als Befehlshaber der EU-Operation eingerichtet und eingeleitet wird.

(2)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat am 30. April 2020 empfohlen, Konteradmiral Ettore SOCCI zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI für die erste Hälfte der verbleibenden Mandatsperiode von EUNAVFOR MED IRINI und Flottillenadmiral Theodoros MIKROPOULOS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI für die zweite Hälfte dieser verbleibenden Mandatsperiode zu ernennen.

(3)

Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung am 4. Mai 2020 befürwortet.

(4)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat dieser Empfehlung am 6. Mai 2020 zugestimmt.

(5)

Aus operativen Gründen ist es erforderlich, dass die Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI zum 6. Mai 2020 wirksam wird.

(6)

Daher sollte Konteradmiral Ettore SOCCI für die Zeit vom 6. Mai 2020 bis zum 18. Oktober 2020 und Flottillenadmiral Theodoros MIKROPOULOS für die Zeit vom 19. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI ernannt werden.

(7)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral Ettore SOCCI wird die Zeit vom 6. Mai 2020 bis zum 18. Oktober 2020 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt. Flottillenadmiral Theodoros MIKROPOULOS wird für die Zeit vom 19. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der EUNAVFOR MED IRINI ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 6. Mai 2020.

Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. GRLIĆ RADMAN


(1)  Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4).


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