22.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 415/29


BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES

vom 19. November 2021

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. Januar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/97 (1) angenommen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses genannten Finanzierungsvereinbarung — für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Projekte festgelegt wird.

(2)

Der Durchführungszeitraum der Finanzierungsvereinbarung endet am 4. Februar 2022.

(3)

Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte zuständig ist, beantragt, den Durchführungszeitraum dieses Beschlusses kostenneutral um zwölf Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ermöglicht es dem UNODA, mehrere der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte durchzuführen, deren Durchführung sich durch die COVID-19-Pandemie verzögert hat.

(4)

Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte bis zum 4. Februar 2023 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2019/97 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/97 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 4. Februar 2023.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. November 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 19 vom 22.1.2019, S. 11).


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