22.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 415/29 |
BESCHLUSS (GASP) 2021/2033 DES RATES
vom 19. November 2021
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 21. Januar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/97 (1) angenommen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses genannten Finanzierungsvereinbarung — für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Projekte festgelegt wird. |
(2) |
Der Durchführungszeitraum der Finanzierungsvereinbarung endet am 4. Februar 2022. |
(3) |
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte zuständig ist, beantragt, den Durchführungszeitraum dieses Beschlusses kostenneutral um zwölf Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ermöglicht es dem UNODA, mehrere der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte durchzuführen, deren Durchführung sich durch die COVID-19-Pandemie verzögert hat. |
(4) |
Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte bis zum 4. Februar 2023 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel. |
(5) |
Der Beschluss (GASP) 2019/97 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/97 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 4. Februar 2023.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. November 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 19 vom 22.1.2019, S. 11).